Die Reisekrankenversicherung ist eine Spezialität der Krankenversicherung, der Versicherungsschutz gilt bei Reisen in andere Länder. Der Versicherungsschutz umfasst die Erstattung von medizinisch notwendigen Kostenwährend der Reise und medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Ausland.
Wenn Sie eine Reisekrankenversicherung abschließen kann darin zusätzlich enthalten sein: eine Reiseunfallversicherung, die Notfallasstistance, die Reiserücktrittsversicherung, eine Reisegepäckverlust und die Auslandskrankenversicherung. Die Beiträge unterscheiden sich je nach Alter, Geschlecht und der Reisedauer und dem Zielland. Für USA und Kanada gelten in der Regel höhere Beiträge.
Eine gesetzliche Krankenkasse reicht im Ausland meist nicht aus, da der Versicherungsschutz nur eingeschränkt in Ländern besteht mit denen ein Sozialversicherungsabkommen getroffen wurde. Da ist außerhalb Europas schnell Schluss. Das Leistungsmerkmal Rücktransport aus dem Ausland ist ohnehin nie Bestandteil des Versicherungsschutzes der gesetzlichen Krankenkassen.