Wenn Straßenverkehrs – Delikte, ohne Alkohol- oder Drogeneinfluss – zur Anordnung einer MPU geführt haben, muss der Betroffene beim psychologischen Gespräch (Explorationsgespräch) zeigen, dass früher gezeigtes Fehlverhalten selbst erkannt und auch selbstkritisch überdacht hat. Es ist dabei Bedingung, dies glaubhaft darzulegen.
Auch der Grund und die Umstände welche nun eine Abkehr von der früheren und bemängelten Verhaltensweise im Straßenverkehr führte. Der MPU Gutachter sucht auch im Charakter des Betroffenen nach stichhaltigen Argumenten. Wichtig ist, dass dabei Anhaltspunkte gefunden werden, die Eignungszweifel ausräumen können. Es wird natürlich geprüft, ob Betroffene inzwischen zur selbstkritischen Aufarbeitung der Deliktsvorgeschichte gelangt sind und zu einer dauerhaften Abkehr von früheren, problematischen Verhaltensweisen fähig sind.